Presse
13.01.2016, 22:36 Uhr | NWZ Online
Kommunalaufsicht legt ihr Veto ein

Insel-Gemeinde plant nun selbst Sanierung und Ausbau der Häuser im Karree


Die Übernahme der gemeindeeigenen Wohnhäuser durch die Wohnungsbau Friesland ist vom Tisch. Das Vorhaben sei nicht genehmigungsfähig, hieß es vom Landkreis.

Wangerooge Eine Übertragung der gemeindeeigenen Wohnhäuser samt Grundstück im so genannten Karree auf Wangerooge an die Wohnungsbau Gesellschaft Friesland ist von der Kommunalaufsicht beim Landkreis Friesland nicht genehmigt worden. Das berichtete Wangerooges Bürgermeister Dirk Lindner jetzt beim Neujahrsempfang (die NWZ  berichtete).

„Mich hat das nicht überrascht, denn in dieser Form hätte ich auch nicht meine Hand dafür gehoben“, betonte er.

Die Wohnungsbau Friesland hatte vorgeschlagen, dass die Inselgemeinde ihr Häuser und Grundstück im Karree an der Rösing- und Charlottenstraße überschreibt – Geld sollte dafür nicht fließen. Die Gemeinde hätte stattdessen Gesellschaftsanteile von bis zu 2,7 Prozent erhalten und von der jährlichen Dividende von 4 Prozent profitieren sollen.

Beschluss abgenommen

Danach wollte die Gesellschaft erst einmal die Mieteinnahmen einiger Jahre ansammeln, um dann den schrittweisen Ausbau zu finanzieren. Angeboten hatte die Wohnungsbau den Bau von 18 Wohnungen und zusätzlich den Ausbau der Dachgeschosse für weitere vier bis acht Wohnungen (die NWZ  berichtete).

Die Auskunft der Kommunalaufsicht hat dem Rat, der in dieser Sache gespalten war, die Entscheidung nun abgenommen. „Nun sind wir seitens der Verwaltung dabei, Pläne zu erstellen, Kosten und Fördermöglichkeiten zu ermitteln, um die Dachgeschosse im Karree auszubauen und die gesamte Liegenschaft energetisch zu sanieren“, berichtete Bürgermeister Lindner. Er hoffe sehr, mit den möglichen zehn bis zwölf zusätzlichen Mietwohnungen zu einer Entspannung am Mietmarkt beizutragen.

Eine Erhebung zur genauen Zahl der vorhandenen Mietwohnungen auf der Insel läuft zurzeit in Zusammenhang mit dem so genannten Borkum-Urteil, berichtete Lindner. Dieses Urteil besagt, dass nur in Sondergebieten Ferienwohnungen und Dauerwohnungen nebeneinander zugelassen sind, während in Wohngebieten Ferienwohnungen unzulässig sind.

Hotelneubau noch offen

Um auf Wangerooge Rechtssicherheit zu erreichen, sollen der Flächennutzungsplan neu aufgestellt und alle Bebauungspläne überarbeitet werden. Deshalb erfasst die Gemeindeverwaltung jetzt den gesamten Bestand an Dauermiet,- Ferien- und Zweitwohnungen. Die Ergebnisse der Datenerhebung sollen vorgestellt werden, sobald sie vorliegen, kündigte der Bürgermeister an.

Lindner gab auch einen Sachstand zur weiteren Bebauung der westlichen Strandpromenade: „Die vielen Überlegungen werden mittlerweile weit über zehn Jahr besprochen. Stand ist, dass wir uns in der letzten Zeit Konzepte von interessierten Investoren und Hotelbetreibern angehört und angeschaut haben.“ Manche offenen Fragen müssten noch geklärt werden und Unklarheiten erläutert werden. Der gesamte Rat sei sich einig, dass dann die Öffentlichkeit umfassend informiert wird.

„Ob und wie entschieden wird, obliegt dem gewählten und im Amt befindlichen Rat“, betonte Lindner. Aufgabe der Verwaltung sei, Daten und Fakten zur Beratung und Entscheidung vorzulegen „und nicht bis zur Neubesetzung eines Rates zu warten“.


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